Zurzeit stellt die Behandlung des Lipödems im Stadium 1 und 2 noch keine Kassenleistung dar, das heißt, die Patientinnen müssen für die Kosten der Operation in der Regel selbst aufkommen. Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt. Die Kosten unserer Kostenvoranschläge beinhalten die Operation, die Narkose, den stationären Aufenthalt, das Operations- und Behandlungshonorar, die Vor- und Nachbehandlung, das Kompressionsmieder sowie eine Folgekostenversicherung, die mögliche Kosten bei Auftreten von Komplikationen absichert. Ist die Operation eine Selbstzahlerleistung, kommt die Mehrwertsteuer von 19% noch hinzu. Laut dem GBA Beschluss vom 19.09.2019 wird im Jahr 2020 die Liposuktion bei Lipödem im Stadium 3 von den Krankenkassen übernommen, sofern die Voraussetzungen (konservative Therapie ohne maßgeblichen Erfolg über 6 Monate, Gewicht unter 120 kg und BMI unter 35) erfüllt sind.